WEB ONE IT
AGB
Stand: 12. Oktober 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Simon Markus Streicher, Web One IT, Igo-Etrich-Straße 10a/6, 3300 Amstetten, Österreich, und Kunden, die den Auftrag als Unternehmer im Sinne des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs für ihr Unternehmen erteilen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht angeboten. Individuelle Vereinbarungen im angenommenen Angebot haben Vorrang.
Diese AGB werden vor Vertragsabschluss bereitgestellt und gelten nur, wenn ihre Einbeziehung vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Kunden bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Die Veröffentlichung auf dieser Website allein ersetzt keine Vereinbarung.
2. Angebot und Leistungsumfang
Der Vertrag kommt durch Annahme eines schriftlichen Angebots, auch per E-Mail, zustande. Maßgeblich sind Leistungsbeschreibung, Funktionen, Seiten- und Produktanzahl, Lieferformate, Zuständigkeiten, Korrekturrunden, Zeitplan und Zahlungsplan im Angebot. Angebote gelten, sofern dort nicht anders festgelegt, 14 Tage. Ein Erstgespräch und eine unverbindliche Anfrage begründen noch keinen Auftrag.
Die Website-Pakete kosten einmalig 1.000 EUR für eine Landingpage, 1.200 EUR für eine Startseite mit bis zu fünf Unterseiten und 1.600 EUR für eine Website mit Shop. Bei den beiden letzteren Paketen sind SEO-/GEO-Grundlagen enthalten. Der Shop-Umfang wird vor Vertragsabschluss festgelegt. Hosting, Wartung und laufende SEO-/GEO-Betreuung werden zusätzlich für 100 EUR monatlich angeboten; Umfang und Laufzeit werden im Angebot vereinbart. CMS, Software, KI, Games, Marketing und Konzepte werden gesondert angeboten.
Die Preise verstehen sich derzeit ohne Umsatzsteuerausweis aufgrund der Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG, soweit diese für den jeweiligen Umsatz anwendbar ist. Auslandsleistungen werden steuerlich gesondert beurteilt. Drittanbietergebühren, Domains, Lizenzen, Bildmaterial, Werbebudget und zusätzliche Leistungen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Änderungen der steuerlichen Behandlung laufender Verträge werden nach den gesetzlichen Regeln und der jeweiligen Preisvereinbarung behandelt.
3. Zusammenarbeit und Kundenmitwirkung
Beide Parteien benennen einen Ansprechpartner und tauschen die für das Projekt benötigten Informationen rechtzeitig aus. Der Kunde stellt die vereinbarten Texte, Bilder, Videos, Logos, Konzepte, Produktdaten, Zugangsdaten, Testdaten und Freigaben bis zu den vereinbarten Terminen in nutzbaren Formaten bereit. Er klärt widersprüchliche Anforderungen innerhalb seines Unternehmens und liefert Rückmeldungen gebündelt.
Web One IT informiert den Kunden, welche Unterlagen benötigt werden, und stellt die vereinbarten Konzepte, Entwürfe, technischen Zwischenstände und Rückfragen zur Prüfung bereit. Web One IT weist auf erkennbare wesentliche Unvollständigkeiten oder ungeeignete Vorgaben hin. Enthält der Auftrag die Erstellung von Texten, Bildern, Videos oder Konzepten durch Web One IT, gelten auch dafür die vereinbarten Liefer- und Freigabetermine.
Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der von ihm gelieferten Materialien, Daten und Personenaufnahmen für den vereinbarten Zweck zulässig ist und erforderliche Rechte und Einwilligungen vorliegen. Für selbst erstellte oder beschaffte Materialien trägt Web One IT die Verantwortung im vereinbarten Umfang. Eine umfassende rechtliche Prüfung kundenseitiger Inhalte ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet und erfolgt gegebenenfalls durch geeignete Fachberatung.
4. Fehlende Mitwirkung und Projektpausen
Kann ein Arbeitsschritt wegen fehlender Unterlagen, Entscheidungen oder Freigaben nicht ausgeführt werden, informiert Web One IT den Kunden über die konkret fehlende Mitwirkung und die Auswirkungen. Termine verschieben sich um die verursachte Verzögerung und eine angemessene, mitgeteilte Wiederanlaufzeit. Andere ausführbare Arbeiten werden im zumutbaren Rahmen fortgeführt.
Bleibt erforderliche Mitwirkung aus, kann Web One IT eine angemessene Nachfrist setzen und ausdrücklich erklären, dass bei deren erfolglosem Ablauf der Vertrag gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen als aufgehoben gilt. Eine Beendigung erfolgt nicht allein wegen einer geringfügigen Verspätung ohne entsprechende Mitteilung.
Die Vergütung bei vorzeitiger Beendigung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 1168 ABGB. Geleistete Anzahlungen werden angerechnet; ersparte Aufwendungen und anrechenbarer anderweitiger Erwerb werden berücksichtigt. Eine Stundenabrechnung erfolgt nur auf Grundlage eines zuvor vereinbarten Stundensatzes und dokumentierter Leistungen. Bloße Wartezeit wird nicht automatisch als Arbeitszeit verrechnet. Zusätzlicher Wiederanlauf- oder Änderungsaufwand wird vorab angeboten oder richtet sich nach einem nachgewiesenen gesetzlichen Anspruch.
5. Freigaben und Änderungen
Konzept-, Design- und Inhaltsfreigaben werden dokumentiert. Neue Anforderungen nach einer Freigabe oder außerhalb des vereinbarten Umfangs werden hinsichtlich Preis und Zeitplan gesondert angeboten und erst nach Zustimmung umgesetzt. Enthaltene Korrekturrunden werden im Angebot festgelegt. Die Behebung eines Mangels ist keine kostenpflichtige Zusatzleistung, soweit Web One IT dafür einzustehen hat.
6. Termine und Abnahme
Verbindliche Termine müssen ausdrücklich vereinbart werden. Bei absehbaren Verzögerungen informieren sich die Parteien unverzüglich. Web One IT stellt fertiggestellte Leistungen mit einer Beschreibung zur Prüfung bereit. Der Kunde prüft den vereinbarten Umfang und meldet erkennbare Abweichungen möglichst innerhalb von zehn Werktagen, sofern kein anderer Prüfzeitraum vereinbart ist. Bei wesentlichen Mängeln kann die Abnahme bis zur Behebung zurückgestellt werden.
Schweigen oder der Ablauf der Prüffrist allein bewirken keine automatische Abnahme und keinen pauschalen Verzicht auf Mängelrechte. Freigaben entbinden Web One IT nicht von der Verantwortung für eigene technische Fehler. Abnahme und offene Punkte werden dokumentiert.
7. Zahlung
Zahlungsplan und Anzahlungen werden im Angebot vereinbart. Ohne abweichende Vereinbarung sind Rechnungen binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen für Unternehmergeschäfte. Mahn- und Betreibungskosten werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt; die gesetzliche Betreibungskostenpauschale wird nicht automatisch pro Mahnung mehrfach berechnet.
8. Hosting, Domain und Betreuung
Das Angebot legt fest, ob der Kunde selbst Vertragspartner des Hosting- oder Domainproviders ist oder Web One IT Hosting als Bestandteil einer eigenen Leistung bereitstellt. Web One IT kann auch ein bereits bestehendes Kundenhosting, beispielsweise bei world4you, administrieren und warten, ohne den Providervertrag zu übernehmen. Bei Vermittlung gelten für den Providervertrag dessen Bedingungen. Im Betreuungspaket zu 100 EUR monatlich wird im Angebot ausdrücklich festgelegt, ob Providerkosten enthalten sind oder vom Kunden zusätzlich getragen werden. Web One IT bleibt für eigene vertragliche Leistungen und eigenes zurechenbares Verschulden verantwortlich.
Domains werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde, auf den Kunden registriert. Eigentum an Accounts, Zugänge, Providerkosten, Kündigungsfristen, Hostingstandorte und Wechselmöglichkeiten werden im Angebot dokumentiert. Für Betreuung werden Updateumfang, Backupintervall, Aufbewahrung, Wiederherstellung, Support und Inhaltsänderungen festgelegt. Ohne ausdrückliche Vereinbarung bestehen keine 24/7-Bereitschaft und keine garantierte Verfügbarkeit oder Wiederherstellungszeit.
Bei Vertragsende erfolgt die vereinbarte Übergabe von Daten und Zugängen; Datenlöschung und verbleibende Sicherungen werden abgestimmt. Der Kunde wird vor einer vorgesehenen endgültigen Löschung über eine angemessene Möglichkeit zur Übernahme seiner Daten informiert. Kündigung bedeutet keine sofortige unangekündigte Löschung. Bereits entstandene Rechte und gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben bestehen.
9. Gewährleistung und Haftung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Der Kunde beschreibt festgestellte Mängel nachvollziehbar und ermöglicht deren Untersuchung und Behebung. Web One IT kann gesetzlich zulässige Verbesserungen vornehmen. Nicht vereinbarte Änderungswünsche, vom Kunden verursachte Fehler und nachträgliche Änderungen durch Dritte sind nicht allein deshalb Mängel der erbrachten Leistung.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Schadenersatzhaftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit ein solcher Ausschluss im konkreten Vertragsverhältnis gesetzlich zulässig ist. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, ausdrücklich übernommene Garantien oder andere zwingende Haftungstatbestände. Eine gesetzlich unzulässige Einschränkung wesentlicher Vertragspflichten ist damit nicht vereinbart. Es besteht kein pauschaler Ausschluss sämtlicher Haftung für Datenverlust, Providerstörungen oder Folgeschäden unabhängig von Ursache und Verschulden.
Die Backupzuständigkeit wird ausdrücklich festgelegt. Soweit Web One IT Backups oder Wiederherstellung übernommen hat, bleibt diese Leistung geschuldet. Schadenersatz und Gewährleistung sind getrennt zu beurteilen.
10. Nutzungsrechte und Fremdleistungen
Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Ergebnissen. Fehlt eine besondere Regelung, umfasst dies die zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzung für den vereinbarten Unternehmenszweck. Exklusivität, Weitergabe, Bearbeitung sowie Übergabe von Quellcode, offenen Design- und Rohdateien werden vor Vertragsabschluss ausdrücklich geklärt. Rechte an wiederverwendbaren Werkzeugen und vorbestehenden Komponenten bleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.
Für Open-Source-Komponenten, Stockmaterial, Schriften, Plugins und externe Dienste gelten zusätzlich deren Lizenzbedingungen; wesentliche Beschränkungen werden offengelegt. Referenzveröffentlichung, Verwendung des Kundenlogos und Veröffentlichung vertraulicher Projektinhalte erfolgen nur nach gesonderter Zustimmung. Ein verpflichtender Werbelink auf Kundenwebsites ist nicht vereinbart.
11. SEO, Marketing, KI und Games
Web One IT schuldet die vereinbarten Leistungen, aber keine bestimmte Suchmaschinenposition, Erwähnung in KI-Antworten, Umsatzsteigerung oder Kundenbindung, sofern keine konkrete Garantie ausdrücklich vereinbart wurde. Der Verzicht auf eine Erfolgsgarantie befreit nicht von der ordnungsgemäßen Leistungserbringung.
KI-Dienste, erlaubte Eingabedaten, Qualitätssicherung, menschliche Prüfung und Nutzungsrechte werden projektbezogen festgelegt. Vertrauliche oder personenbezogene Kundendaten werden nicht ohne abgestimmte Rechtsgrundlage und geeignete vertragliche Regelung an externe KI-Dienste übermittelt. Gewinnspiele, Tracking, Zahlungsfunktionen und Spiele mit besonderen rechtlichen Anforderungen bedürfen eigener Vereinbarungen.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Geschäfts- und Projektinformationen vertraulich, verwenden sie nur für den Auftrag und verpflichten gegebenenfalls eingesetzte Personen entsprechend. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig. Zugänge werden über geeignete sichere Wege ausgetauscht.
Verarbeitet Web One IT personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, wird vor Beginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO mit Weisungen, Sicherheitsmaßnahmen, Unterauftragnehmern und Löschregeln geschlossen. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit seiner Verarbeitung verantwortlich; Web One IT bleibt für eigene gesetzliche Pflichten verantwortlich. Diese AGB ersetzen weder eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung noch eine Werbeeinwilligung.
13. Beendigung und Schlussbestimmungen
Laufzeit und ordentliche Kündigung laufender Leistungen richten sich nach dem Angebot. Das Recht zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Projektkündigung, Übergabe und Vergütung werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regeln abgewickelt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig. Gerichtsstandvereinbarungen werden gegebenenfalls individuell getroffen; ohne solche Vereinbarung gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Die Unwirksamkeit einer einzelnen Klausel führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags; an ihre Stelle treten die anwendbaren gesetzlichen Regeln.